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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsbedingungen

1.1 Mit dem Abschluss eines Vertrages bzw. einer Buchung zwischen dem Mieter und Vermieter, vertreten durch Inh. Herr Paul Baumann hat der Mieter die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in der, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, gültigen Fassung bindend akzeptiert, sofern keine anderen Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter getroffen wurden.

1.2 Von den folgenden Bedingungen abweichende Bedingungen und Nebenabreden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich festgehalten und vom Vermieter durch Unterschrift bestätigt werden. Dies gilt auch für mündlich, telefonisch oder mit einem Vertreter des Vermieters getroffenen Vereinbarungen.

1.3 Die Saunen werden tageweise vermietet.

 

2. Abschluss des Vertrages

2.1 Die Reservierung der mobilen Sauna, sowie der mobilen Sauna mit Hot Tub, inklusive Equipment (Saunaofen, Aufgusskübel mit Kelle, etc.), die der Mieter per Internet bzw. Telefon tätigt, ist ein bindendes Angebot im Sinne des § 145 BGB. Der Vertrag kommt durch die Bestätigung per E-Mail durch den Vermieter zustande.

 

3. Reservierung, Änderung, Rücktritt

3.1 Bei Verlängerung der Buchung gelten die gültigen Preise, die bei Buchung dieses Mietzeitraumes entstanden wären.

3.2 Bei Nichteinhaltung des Mietvertrages bleiben die Verpflichtungen des Mieters, die aus diesem Vertrag entstanden sind, in vollem Umfang bestehen und der Mietpreis wird dem Mieter in Rechnung gestellt.

3.3 Eine Stornierung des Auftrages ist grundsätzlich nicht zulässig. Sollte der Vermieter sich dennoch mit einer Stornierung einverstanden erklären, werden dem Mietern folgende Preise berechnet:
Bis 14 Tage vor dem vereinbarten Termin kostenfrei

3 bis 13 Tage vor dem vereinbarten Termin 50 % des Auftragswertes
Weniger als 3 Tage vor dem vereinbarten Termin 100 % des Auftragswertes.

Dem Mieter bleibt in diesen Fällen der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein Schaden entstanden ist. Der Vermieter behält sich in diesen Fällen die Geltendmachung von weiteren Schadensersatzansprüchen (Forderung gegen Dritte, weitere Personalkosten etc.) vor.

3.4 Kann der Vermieter unverschuldet Termine nicht einhalten, können diese nachgeholt werden, sobald und soweit dies möglich ist. Der Vertrag bleibt in dieser Zeit weiterhin bestehen.

 

4. Übergabe der gemieteten Sauna/Ausführung/Gewährleistung

4.1 Falsche Angaben bei der Buchung führen zur Stornierung des Vertrages und der Mietpreis wird in voller Höhe berechnet.

4.2 Die Angabe falscher Daten oder die Vorlage gefälschter Unterlagen bzw. Zahlungsmittel führt zum Verlust des Versicherungsschutzes und bringt somit die volle Haftung für alle Schäden an der gemieteten Sache und an Dritten mit sich. Diese Kosten sind in voller Höhe vom Mieter zu tragen. Außerdem behalten wir uns das Recht vor, eine Anzeige zu erstatten.

4.3 Der Mieter hat sich vor Mietantritt von der Richtigkeit der vom Vermieter angegebenen Anzahl von Gegenständen sowie die vollständige und korrekte Eintragung bezüglich eines Schadens an den gemieteten Objekten auf dem Übergabeprotokoll zu überzeugen. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift auf dem Übernahmeprotokoll den Zustand der Sauna, die Anzahl der Gegenstände.

4.4 Nach Beendigung des Mietvertrages oder nach Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist der Vermieter berechtigt, jederzeit den Anhänger und die Sauna + Hot Tub in Besitz zu nehmen.

4.5 Der Vermieter ist berechtigt, die beauftragte Leistung ganz oder teilweise von Dritten durchführen zu lassen.

4.6 Der Mieter hat die mobile Sauna oder die mobile Sauna + Hot Tub und das gemietete Equipment sauber und an den Vermieter zurückzugeben. Der Boden ist zu kehren, notfalls feucht zu wischen und der Aschekasten des Ofens ist vor Übergabe zu leeren.

4.7 Für fehlende oder beschädigte Gegenstände hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert bzw. die Reparaturkosten zu tragen. Zur Absicherung dieser Ansprüche hat der Mieter vor Übergabe eine Kaution in Höhe von 200€ beim Vermieter zu hinterlegen. Der Vermieter ist berechtigt die Übergabe der Sauna bis zum Erhalt der Kaution zu verweigern.

4.8 Bei Anlieferung der mobilen Sauna oder der mobilen Sauna + Hot Tub durch den Vermieter erfolgt eine genaue Einweisung in den Gebrauch und die Sicherheitsvorkehrungen. Die mitgelieferten Saunaregeln / Baderegeln sind während des Betriebs zu beachten.

4.9 Eine Untervermietung ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen müssen schriftlich durch den Vermieter bestätigt werden. Eine unberechtigte Untervermietung führt zu Schadensersatzansprüchen.

 4.9.1 Der Mieter verpflichtet sich die gemieteten Sachen pfleglich und in vorgeschriebener Weise zu benutzen. Alle Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder zweckwidrigen Einsatz verursacht wurden, gehen zu Lasten des Mieters bei Reparatur.

Das Mietobjekt wird im funktionstüchtigen und ordnungsgemäßen, gereinigten und desinfizierten Zustand übernommen und in eben solchem, besenreinem (Asche entfernen) Zustand zurückgegeben. Für grobe Verunreinigungen/Beschädigungen (Getränkeflecke auf dem Holz, Kaugummi, Kerzenwachs; Vandalismus, Rauch- und Brandspuren, Getränkeflecken auf den Steinen…) wird der Mieter haftbar gemacht.

4.10 Sollte die Sauna oder der Hot Tub stärker verschmutzt sein, fällt eine Reinigungsgebühr von 50€ an.

 

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Der Vermieter ist berechtigt vor Übergabe der mobilen Sauna eine Sicherungsgebühr/ Kaution i. H. v. siehe Punkt 4.7 zu verlangen. Diese Sicherungsgebühr wird bei Rückgabe der gemieteten Sauna oder der mobilen Sauna + Hot Tub inkl. Equipment wieder zurückerstattet, vorausgesetzt, es sind keine weiteren Kosten, wie z.B. Schadensersatzansprüche, Reparaturkosten, an den Vermieter zu entrichten. In diesem Fall werden die zusätzlichen Kosten mit der bereits geleisteten Sicherungsgebühr verrechnet und die eventuell verbleibende Differenz erstattet bzw. die Differenz dem Mieter in Rechnung gestellt.

 

6. Unfälle/Diebstahl/Anzeigepflicht

6.1 Bei einem schweren Unfall, Diebstahl, Brand und Beschädigungen durch Dritte (Vandalismus) hat der Mieter die Pflicht, sofort die Polizei zu verständigen, hinzuzuziehen und den Schaden dem Vermieter unverzüglich telefonisch anzuzeigen. Sollte die Polizei die Unfallaufnahme verweigern, hat der Mieter dies gegenüber dem Vermieter nachzuweisen.

6.2 Während der Mietdauer geht die ganze Haftung auf den Mieter über. Der Mieter übernimmt auch die Aufsicht über alle Mitbenutzer.

6.3 Folgende Saunaregeln sind zu befolgen:

6.3.1 Während des Betriebs darf der Saunaofen nicht berührt werden, wegen der Verbrennungsgefahr. Ausnahme: Öffnen der Saunaofentür zum Befeuern/Nachheizen.

6.3.2 Die Saunatür muss jederzeit, komplett geöffnet werden können.

6.3.3 Es dürfen keine Gegenstände neben, in oder auf den Saunaofen gelegt werden (Ausnahme: mitgeliefertes Holz in den Saunaofen).

6.3.4 Kinder, bis einschließlich 18 Jahren, dürfen nicht unbeaufsichtigt in die Sauna, auch wenn diese außer Betrieb ist.

6.3.5 Empfehlung: aus Sicherheitsgründen sollte die Sauna zu zweit benutzt werden.

6.3.6 Die Sauna darf nicht unter Drogeneinfluss (auch Alkohol) benutzt werden.

6.3.7 Da es sich um eine Holzsauna handelt, darf diese nicht unter z.B. Bäume, Dächer, Carports, nähe Gastankanlagen oder in brandgefährdete Gebiete gestellt werden.

6.3.8 Die Sauna darf nur auf autorisierten Flächen abgestellt werden, ggf. ist eine Einholung einer Genehmigung erforderlich. Die gesetzlichen Brandschutzmaßnahmen und Sicherheitsabstände sind einzuhalten. Ein Umstellen der mobilen Sauna nach der Anlieferung ist nur auf einem mit dem Vermieter vereinbarten Platz erlaubt.

6.3.9 Kein Schweiß, Körperflüssigkeiten, Aufguss-Konzentrat oder Öl etc. darf aufs Holz, oder auf den Boden der mobilen Fass Sauna gelangen. Es sind ausreichend große Saunatücher zu benutzen, auch auf dem Boden.

6.3.10 Es dürfen keine Tiere in die Sauna mitgenommen werden. 

6.3.11  Das Aufgusswasser ist ausschließlich auf die heißen Steine zu gießen. Pro Aufguss max. 2-3 Kellen des Aufgusses über die heißen Steine gießen. Achtung Explosionsgefahr bei Zugabe von Alkohol!

6.3.12 Speisen und Getränke sind in der Sauna zu keinem Zeitpunkt erlaubt

6.3.13 Gesundheitliche Eignung. Bei Risiken oder Bedenken sollte zuvor der Arzt gefragt werden. Es dürfen sich keine geistig oder körperlich beeinträchtigten Menschen unbeaufsichtigt in der Sauna aufhalten.

6.3.14 Wenn Sie unter Klaustrophobie leiden, ist die Sauna ungeeignet.

6.3.15 Schmuck und Uhren müssen vor dem Saunagang entfernt werden.

6.3.16 Da es sich um eine Holzsauna handelt, darf außer im Saunaofen kein Feuer gemacht werden.

6.3.17 In der Sauna darf nicht geraucht werden.

6.3.18 Die Sauna muss während des gesamten Betriebes beaufsichtigt werden.

6.3.19 Schuhe jeglicher Art müssen vor Betreten der Sauna ausgezogen werden.

6.3.20 Es dürfen keine leicht brennbaren Materialien mit in die Sauna genommen werden.

6.3.21 Es darf ausschließlich mit dem mitgelieferten Brennholz befeuert werden. Imprägniertes Holz, Altholz etc. darf auf keinen Fall verwendet werden.

Nach Absprache kann auch eigenes, trockenes Brennholz zum Befeuern verwendet werden.

6.3.22 Die Sauna darf nur bis zu einer Höchsttemperatur bis 100 Grad Celsius betrieben werden, bei höheren Temperaturen müssen sofort Tür und Fenster geöffnet werden bis die Temperatur unter 100 Grad Celsius abgekühlt ist. Es besteht sonst die Gefahr einer Beschädigung der Sauna.

 6.3.23 Die Sauna muss immer vor Betrieb gesichert werden: Stützen vorne und hinten, Handbremse, Unterlegkeile, sowie gegen Diebstahl: Parkkralle und Kupplungsschloss angebracht (Dies übernimmt der Vermieter)

6.3.24 Die Saunasteine dürfen nicht zum Grillen benutzt werden.

6.3.25 Die Saunasteine dürfen nicht durch andere Steine, z.B. Lavasteine, ersetzt werden.

6.3.26 Der Ofen/ die Sauna darf nicht mit Reinigungsmitteln gereinigt werden. Dies erledigt der Vermieter nach jeder Benutzung mit speziellen Reinigungsmitteln sowie die Desinfektion! Falls notwendig, nur mit einem leicht feuchten Tuche.

6.3.27 Es dürfen keine explosiven Stoffe, z.B. Spraydosen mit in die Sauna genommen werden.

6.3.28 Es darf kein Alkohol in der Sauna als Aufguss verwendet werden.

6.3.29 Es darf sich kein Alkohol in der Sauna befinden, Explosionsgefahr.

6.3.30 Es darf kein Feuerwerk mit in die Sauna genommen werden.

6.3.31 Jegliche Art von elektronischen Geräten, z.B. Handy, darf nicht in die Sauna mitgenommen werden, weil diese durch die Hitze beschädigt werden könnten.

6.3.32 Seide und Polyester sowie alle anderen leicht brennbaren Stoffe sind nicht geeignet für die Benutzung in der Sauna wegen der großen Brandgefahr. Sollten die vorstehenden Saunaregeln missachtet werden, ist der Mieter gegenüber dem Vermieter schadensersatzpflichtig.

6.4 Folgende Baderegeln für den Hot Tub sind zu beachten:

6.4.1 Der Ofen darf nur befeuert werden, wenn der Hot Tub mit Wasser gefüllt ist (Achtung Brandgefahr!)

6.4.2 Das Wasser darf erst aus dem Hot Tub ausgelassen werden, wenn der Ofen vollständig ausgekühlt ist und das Aschefach geleert wurde. Stellen Sie sicher, dass sich keine Glut mehr im Ofen befindet, bevor sie das Wasser auslassen.

6.4.21 Benutzung im Winter: Bei Minusgraden ist es wichtig, dass Wasser direkt abzulassen, wenn der Ofen erloschen ist, damit keine Eisbildung im Ofen stattfinden kann. Die Wasserzirkulation stoppt sofort wenn das Feuer erloschen ist.

6.4.3 Der Hot Tub darf ausschließlich mit Wasser gefüllt werden. Jegliche Badezusätze oder andere Zugaben als Wasser sind nicht erlaubt!

6.4.31 Sollte der Hot Tub mehrere Tage im Gebrauch sein empfehlen wir das Wasser aus hygienischen Gründen täglich zu wechseln oder ein antibakterielles Mittel (entsprechend der Gebrauchsanweisung) hinzuzufügen.

6.4.4 Es darf ausschließlich mit dem mitgelieferten Brennholz befeuert werden. Imprägniertes Holz, Altholz etc. darf auf keinen Fall verwendet werden.

Nach Absprache kann auch eigenes, trockenes Brennholz zum Befeuern verwendet werden.

6.4.5 Der Hot Tub darf nicht unter Drogeneinfluss benutzt werden.

6.4.6 Speisen und Getränke sind im Hot Tub nicht erlaubt.

6.4.7 Kinder dürfen zu keiner Zeit unbeaufsichtigt in den Hot Tub. Es droht die Gefahr zu ertrinken oder sich Verbrennungen zuzuziehen.

6.5.8 Der Hot Tub darf nicht mit Reinigungsmitteln/ Schwämmen/ Bürsten gereinigt werden. Dies erledigt der Vermieter nach jeder Benutzung mit speziellen Reinigungsmitteln. Sie verwenden bitte zur Reinigung ausschließlich frisches Wasser und ein Tuch. Spülen Sie nacheinander Wasser in den Zu- und Rücklauf des Ofens, damit sich kein Schmutz dort festhaften kann.

 

7. Haftung

7.1 Der Vermieter haftet für Schäden, die nachweislich und schuldhaft durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen, soweit er für diese einzustehen hat, bei der Erfüllung der vertraglichen Aufgaben verursacht hat.

7.2 Ersatzansprüche bestehen nur, wenn dem Vermieter ein grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverstoß vorgeworfen werden kann. Bei der Verletzung der Kardinalspflicht genügt hierfür bereits leichte Fahrlässigkeit. Die Ersatzpflicht beschränkt sich auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden.

7.3 Der Mieter haftet für sämtliche Schäden an den gemieteten Gegenständen während der Mietdauer.

7.4 Weiterhin geht während der Mietdauer die Betriebsgefahr für die Nutzung der mobilen Sauna auf den Mieter über. Er hat die notwendigen Vorkehrungen zur Absicherung zu treffen und den Betrieb der Anlage während der gesamten Mietdauer zu überwachen.

7.5 Für eventuelle Kosten, z.B. Kosten für unerlaubtes Abstellen der mobilen Sauna oder der mobilen Sauna + Hot Tub während der Mietdauer, werden dem Mieter auch nachträglich in Rechnung gestellt.
Sollte sich der Mieter weigern die Kosten, welche von Ihm verursacht wurden, zu tragen, behalten wir uns das Recht vor weitere (polizeiliche) Schritte gegen ihn einzuleiten. In diesem Fall werden wir von dem Datenschutz entbunden und dürfen die Daten weitergeben.

7.6 Folgende Dinge unterliegen der Haftung des Mieters und nicht des Vermieters:
Wenn sich der Mieter oder ein Mitsaunierender,

  • Verbrennungen zuzieht, weil er z.B. auf den heißen Ofen fasst, beim Aufguss in den heißen Wasserdampf schaut, etc.

  • vom Anhänger fällt.

  • sich an der Glastür schneidet.

  • Kinder unbeaufsichtigt in der Sauna oder im Hot Tub sind.

  • Gesundheitliche Schäden erleiden, z.B. durch zu langes Verweilen in der Sauna oder im Hot Tub, etc.

  • beim Anhängen der mobilen Sauna verletzt, z.B. die Finger einklemmt.

  • beim Saunieren oder beim Arretieren der Anhängerstützen die Gliedmaßen einklemmt.

  • bei allen Tätigkeiten im Umgang mit der Sauna oder dem Hot Tub verletzt.

 

Der Mieter verpflichtet sich die gemieteten Sachen pfleglich und in vorgeschriebener Weise zu benutzen. Alle Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder zweckwidrigen Einsatz verursacht wurden, gehen zu Lasten des Mieters.

Die Sicherungsgebühr/Kaution wird ggf. damit verrechnet.

Bei Beschädigungen an der Sauna und dem Hot Tub haftet der Mieter für die anfallenden Kosten.

Wir weisen sie darauf hin, dass wir keine Haftung für selbstverschuldete Unfälle übernehmen.

Benutzung der Sauna sowie des Hot Tubs erfolgt auf eigene Gefahr, wir stellen diese nur zur Verfügung.

Wenn die Sauna oder der Hot Tub stärker verschmutzt ist fällt eine Reinigungsgebühr von 50€ an.

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